Quelle:
Colourbox.com Älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht das gesamte Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe unterschiedlicher arbeitsmarktpolitischer Instrumente, die speziell auf ältere Beschäftigte ausgerichtet sind.
Dies sind:
Förderung der Weiterbildung
Ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben viel Erfahrung, ihnen fehlt aber häufig der Zugang zu aktuellem Wissen. Die Weiterbildungsquote bei den 55- bis 64-Jährigen lag 2003 nur bei neun Prozent. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit der Initiative 50plus die Weiterbildung Älterer: Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern können schon ab 45 Jahren Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen erhalten.Eingliederungszuschuss
Bei der Einstellung einer über 50-jährigen Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen speziellen, auf die Zielgruppe zugeschnittenen Lohnkostenzuschuss erhalten, der bis zu drei Jahre in Höhe von bis zu 50% der Lohnkosten gezahlt werden kann.Entgeltsicherung
Arbeitnehmern ab Vollendung des 50. Lebensjahres wird für zwei Jahre ein Teil der Differenz zwischen neuem und altem Lohn ausgeglichen, wenn sie eine gegenüber ihrer früheren Beschäftigung niedriger entlohnte Tätigkeit aufnehmen. Zudem werden die Beiträge zur Rentenversicherung aufgestockt. Eine Bedingung ist, dass ein Rest-Anspruch auf Arbeitslosengeld von 120 Tagen besteht.Befreiung des Arbeitgebers von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, brauchen ihren Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung nicht zu zahlen.Erleichterte Befristung von Arbeitsverträgen
Mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, können befristete Arbeitsverträge ohne Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos war, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme, z.B. an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, teilgenommen hat.Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber beträgt fünf Jahre. Für ältere Beschäftigte ab 52 Jahren wurden die Befristungsregelungen EU-konform gestaltet. Voraussetzung für die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mindestens vier Monate beschäftigungslos war. Maximal ist eine Befristung von fünf Jahren bei demselben Arbeitgeber erlaubt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Arbeitsvertrag mehrfach verlängert werden.
Programme
Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen"
Seit Oktober 2005 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 62 innovative Regionalprojekte, die von einer unabhängigen Jury im Rahmen des Ideenwettbewerbs "Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" ausgewählt und für eine Förderung vorgeschlagen wurden. Diese Projekte zur beruflichen (Wieder-) Eingliederung älterer Langzeitarbeitsloser werden unter dem Dach des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" über einen Zeitraum von zwei Jahren bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ihrer Ideen fachlich begleitet und finanziell unterstützt.Das Bundesprogramm hat sich nicht nur in Bezug auf die erzielten Integrationen erfolgreich entwickelt, sondern hat auch wichtige Erkenntnisse über die Zielgruppe, über Aktivierungs- und Vermittlungsansätze sowie die Bedeutung regionaler Netzwerkarbeit geliefert.
ESF - Ideenwettbewerb "Gute Arbeit für Alleinerziehende"
In Haushalten von Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko mit 36% doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Haushalte oder Paarhaushalte mit Kindern. Alleinerziehende benötigen deshalb umfassende Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen, um durch Eingliederung in Arbeit oder Stabilisierung ihrer Beschäftigung die eigene Hilfebedürftigkeit und die ihrer Kinder zu beenden oder zumindest verringern zu können. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ideenwettbewerb "Gute Arbeit für Alleinerziehende" initiiert. Ziel des bundesweiten Wettbewerbs ist die Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten zur Arbeitsmarktintegration von hilfebedürftigen Alleinerziehenden. Die Projekte tragen zur Aktivierung, Integration in Erwerbstätigkeit und zur beschäftigungsbezogenen und sozialen Stabilisierung der hilfebedürftigen Alleinerziehenden bei und bewirken den Transfer guter Handlungskonzepte in die Fläche. Für den Ideenwettbewerb stehen insgesamt 60 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln zur Verfügung, mit denen 79 Projekte auf lokaler und regionaler Ebene im gesamten Bundesgebiet gefördert werden.Bundesgramm 30.000 Zusatzjobs für Ältere ab 58 Jahre
Im Juli 2005 gab die Bundesregierung den Startschuss für die Förderung von 30.000 Zusatzjobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) mit einer bis zu dreijährigen Dauer für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahre.Die Initiative wird auf lokaler Ebene von den Arbeitsgemeinschaften, von den zugelassenen kommunalen Trägern und bei getrennter Trägerschaft von den Arbeitsagenturen umgesetzt. Bewilligungen konnten bis zum 31. Dezember 2006 ausgesprochen werden. Damit werden Förderungen längstens bis Ende 2009 möglich.
Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU)
Um gezielt geringqualifizierte und ältere Beschäftigte zu unterstützen, hat die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushaltes auch für 2007 ein 200 Mio. Euro umfassendes Sonderprogramm für die "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)" aufgelegt.Mit dem Programm wird, mit den Förderinstrumenten des SGB III, die Weiterbildung von älteren sowie geringqualifizierten Arbeitnehmern vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
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