Donnerstag, 19. Januar 2012

Union und FDP wollen die Potenziale älterer Menschen nutzen

Union und FDP wollen die Potenziale älterer Menschen nutzen

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen wollen das gängige Altersbild auf den Prüfstand stellen und die Potenziale älterer Menschen zukünftig besser nutzen. Über den gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8345) beriet der Bundestag heute in erster Lesung. 

Union und Liberale berufen sich auf die Ergebnisse des Sechsten Altenberichts der Bundesregierung (17/3815), über den das Parlament parallel berät. Menschen zwischen 60 und 80 Jahren, so argumentieren die Fraktionen, seien „heute meist geistig und körperlich fit; viele können und wollen sich engagieren. 

In der Öffentlichkeit werden diese Potenziale allerdings vielfach noch nicht wirklich wahrgenommen.“ Die Bundesregierung soll deshalb im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit geeignete Maßnahmen zur medialen Verbreitung positiver Altersbilder ergreifen.

Auf den Prüfstand müssen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen auch die bestehenden Altersgrenzen in allen Lebensbereichen. Es sei zu klären, ob der Eintritt in den Ruhestand flexibler gestaltet werden kann. Dies werde von vielen Menschen gewünscht. Die durch den demografischen Wandel frei werdenden Mittel im Bildungswesen sollen in die Weiterbildung der Altersgruppe über 40 Jahre investiert werden. Bildung können nicht länger auf die erste Lebenshälfte beschränkt werden. Dies müsse auch für die Weiterqualifizierung im Arbeitsleben gelten. Der Bund müsse als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion für die freie Wirtschaft übernehmen.

Auch in der Zivilgesellschaft sollen die Potenziale der älteren Generation nach Ansicht von Union und Liberalen besser genutzt werden. Die Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement müsse weiter ausgebaut werden. Mit dem Bundesfreiwilligendienst sei ein wichtiger Schritt gemacht worden.

Nachbesserungsbedarf sehen die Koalitionäre auch im Bereich der Gesundheitspolitik. Sie fordern die Regierung deshalb auf, die Gesundheitsförderung und Prävention durch Projekte zu verbessern. Die bislang unterschiedlichen Ausbildungen in der Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sollen in einem einheitlichen Berufsgesetz zusammengeführt werden. Zudem müsse der Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterentwickelt werden. Dieser müsse neben der körperlichen auch die psychisch kognitive Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen berücksichtigen.

Verstärkt soll sich die Bundesregierung nach Ansicht von CDU/CSU und FDP auch für eine barrierefreie Infrastruktur einsetzen, um Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben zu ermöglichen. So soll unter anderem geprüft werden, ob und welchem Umfang das KfW-Programm „Altersgerechtes Umbauen“ fortgeführt werden kann.



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