Mittwoch, 7. Dezember 2011

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden von den meisten Deutschen vernachlässigt


Nur rund zehn Prozent der Bundesbürger haben für den Fall einer altersbedingten oder durch Unfall und Krankheit eintretenden Geschäftsunfähigkeit ausreichend vorgesorgt. Viele Angehörige sehen sich daher im Ernstfall einer völlig unerwarteten Situation gegenüber: Nicht sie sind automatisch berechtigt, die Geschäfte des alten oder kranken Menschen weiterzuführen, sondern das Betreuungsgericht bestimmt, wer als Betreuer eingesetzt wird. Ebenso verhält es sich mit medizinischen Entscheidungen, wenn eine Verfügung des betroffenen Patienten fehlt. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann jeder Mensch dieser Situation vorbeugen und selbstbestimmt entscheiden, wer im Ernstfall die Betreuung wahrnimmt, und wie in wichtigen Fragen zu Vermögen und Gesundheit zu handeln ist.


Düsseldorf, 7. Dezember 2011 – Erleidet der Ehemann einen schweren Schlaganfall, kann die Ehefrau selbstverständlich für ihn alle medizinischen Behandlungen organisieren, seine Konten verwalten und seine Betreuung übernehmen – dieser Meinung sind zumindest drei Viertel aller Deutschen. „Ein fataler Irrtum“, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. „Grund dafür ist, dass kein Volljähriger für einen anderen Entscheidungen treffen darf – es sei denn, dieser wurde von ihm selbst bevollmächtigt oder vom Betreuungsgericht für ihn als Betreuer bestellt.“ Im Klartext: Wer nicht vorsorgt – und das sind aktuell rund 90 Prozent aller Deutschen – läuft Gefahr, wichtige Entscheidungen über sein Leben Fremden zu überlassen.

Patientenverfügung eindeutig und situationsbezogen formulieren

Um dies zu vermeiden, sollte sich jeder Mensch frühzeitig über so genannte Vorsorge-verfügungen informieren. Dazu gehört zum einen die Patientenverfügung, mit der jeder für den Fall schwerer Krankheit oder eines Unfalls festlegen kann, ob, wie und wie lange er medizinisch behandelt werden möchte. „Mit dem 2009 dazu verabschiedeten Gesetz steht der Wille des Patienten uneingeschränkt im Mittelpunkt. Er ist bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Das legt das neue Gesetz ausdrücklich fest“, erläutert Capellmann. 

Aber nur wenn die Patientenverfügung „eindeutig“ und „situationsbezogen“ formuliert ist, weiß der behandelnde Arzt, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht. Missverständnisse können so von vornherein vermieden werden. Das ist im Sinne des Patienten, aber auch im Sinne des Arztes, der sich wegen Körperverletzung strafbar machen kann, wenn er den schriftlich formulierten Willen des Patienten missdeutet oder missachtet. Nur mit einer klar und eindeutig formulierten Patientenverfügung erhält der Arzt eine klare Handlungsanweisung und der Wille des Patienten wird umgesetzt.

Doch was passiert, wenn die Patientenverfügung nicht eindeutig formuliert ist? Dann muss das Krankenhaus das Betreuungsgericht informieren. Das Betreuungsgericht kann dann einen Betreuer für den Patienten bestellen, der zusammen mit dem Arzt entscheidet, wie der Patient behandelt werden soll. Angehörige können die Behandlung dann kaum noch beeinflussen. Der staatlich bestellte Betreuer darf alleine entscheiden und der Betroffene muss diesen Betreuer oft aus eigenen Mitteln bezahlen.

Vorsorgevollmacht für Vertrauensperson

Wenn jemand sicher gehen will, dass nicht ein fremder, staatlich bestellter Betreuer die Entscheidungen trifft, sondern Angehörige oder Freunde, muss er eine Patientenverfügung, aber auch das zweite wichtige Dokument, eine Vorsorgevollmacht, verfassen. Nur dann bestimmt er selbst, wie er behandelt werden möchte und wer ihn betreuen und für ihn entscheiden soll.

Die Vorsorgevollmacht sichert, dass die Vertrauensperson sich auch um die Angelegenheiten des Betroffenen kümmern kann, denn sie schließt die Anordnung einer Betreuung durch eine möglicherweise fremde Person durch das Betreuungsgericht aus und damit die regelmäßige Kontrolle durch und die Berichterstattung an dieses Gericht. Die Vertrauensperson darf bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht auch Entscheidungen bezüglich des Vermögens treffen. „Viele Entscheidungen betreffen direkt oder indirekt auch die Angehörigen, entziehen sich bei Bestellung eines fremden Betreuers aber gänzlich deren Einfluss“, gibt Capellmann zu bedenken.

Vorsorgeverfügungen nicht ohne Beratung erstellen

„Die Tücke bei den Vorsorgeverfügungen liegt oft im Detail“, sagt Capellmann. Daher sollte sich jeder ausreichend Zeit dafür nehmen und nicht nur schnell aus dem Internet heruntergeladene Vordrucke ausfüllen und in die Schublade stecken. Besonders bei der Patientenverfügung ist dies wichtig, da diese eindeutig und situationsbezogen formuliert sein muss, um verbindlich zu sein. „Ohne eine gründliche Beschäftigung mit dem Thema wird viel zu oft auf vorformulierte Texte und zu vage Aussagen zurückgegriffen, die eben nicht eindeutig und situationsbezogen sind“, weiß Capellmann.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören heute ebenso wie die finanzielle Absicherung von Alter, Todesfall und Bestattung zu einer ganzheitlichen Vorsorgeberatung. „Immer mehr Vorsorgeberater stellen sich darauf ein und sind kompetente Ansprechpartner für ihre Kunden“, so Capellmann. „Interessierte haben zudem in vielen Gemeinden und Städten auch die Möglichkeit, auf regional durchgeführten Vorsorgeabenden von Experten zu diesen Themen Rat und Information einzuholen.“

Monuta Versicherungen, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Monuta Uitvaartzorg en -
verzekeringen N.V, bietet ihre Trauerfall-Vorsorge seit Juli 2007 auch in Deutschland an. Da Monuta sich als Treuhänder für seine Kunden versteht, umfasst die Produktpalette neben der reinen Versicherung bzw. der finanziellen Absicherung zusätzliche Services und Leistungen. Deutschlandweit wird dabei mit ausgewählten, qualitätsgeprüften Partnern vor Ort zusammengearbeitet. In den Niederlanden ist die im Jahr 1923 gegründete Monuta Uitvaartzorg en -verzekeringen N.V. der Marktführer für die Trauerfall-Vorsorge. Das Unternehmen betreut dort über 1,1 Millionen Kunden und verwaltet ein Portfolio von mehr als 5 Milliarden Euro. 


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